„Quelle: Schadenregulierung – knausern auf Kosten geschädigter Autofahrer (Plusminus Bericht der ARD vom 25.07.2018 – YouTube)“
Sie sehen im Bericht wie schief doch einiges gehen kann. Wahrscheinlich hatten Sie möglicherweise schonmal einen Autounfall oder auch Jemand den Sie kennen. Sofern Sie dem Gegner Ihre Kontaktdaten geben, werden Sie der Regel binnen wenigen Stunden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung angerufen oder angeschrieben. Diese bieten Ihnen an, die Regulierung schnell und einfach zu übernehmen.
Doch dies geschieht nicht aus Nächstenliebe. Schließlich muss diese nach dem Versicherungsvertragsgesetz die die Schäden am Fahrzeug und den aus dem Unfall resultierenden weiteren Schäden aufkommen. Darunter fallen eben auch Kosten wie Mietwagenkosten, Sachverständigengebühren, Abschleppkosten und vieles mehr. Genau hier können die großen Versicherungen aufgrund Ihres internationalen Netzwerks und der Erfahrung sehr viel Geld sparen. Jedoch wird zu Ihren Lasten gespart.
Gerade hier kommt kompetente Hilfe Ihnen zu Gute. Natürlich verdienen Dienstleister wie Sachverständige, Abschleppunternehmen, Mietwagenfirmen und auch Rechtsanwälte hierbei etwas. Jedoch sind diese unabhängig und arbeiten getreu unserem Motto nur für Sie!
Es läuft alles aus einer Hand und aufgrund unseres großen Expertennetzwerkes können wir Sie in nahezu jeglicher Hinsicht unterstützen. Es bleiben keine Fragen offen!
Die endgültige Regulierung sollte jedoch von einem unserer kostenfreien Partnerrechtsanwälte übernommen werden, da diese die Qualifikation, das Know-how und auch die Erfahrung besitzen um Ihnen die bestmögliche und vor allem schnellstmögliche Schadenabwicklung zu ermöglichen.
Unser Service ist kostenfrei und es entstehen natürlich keine versteckten Gebühren. Wir sind jedoch nur der Vermittler an Ihre richtigen Partner. Doch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie ohnehin Anspruch auf die Erstattung Ihres Schadens und der weiteren Kosten die damit einhergehen. Doch es kommen schon Kosten auf Sie zu, sofern es Kürzungen der Dienstleisterhonorare (Sachverständigen u.a.) gibt oder eine Teilschuld ihrerseits. Auch hier unterstützen wir Sie, so dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen. Daher bieten wir Ihnen unsere Sorglosgarantie an. Diese sorgt dafür, dass Sie auch bei einer Teilschuld oder unberechtigten Kürzungen nichts bezahlen müssen. Zu den Voraussetzungen der Sorglosgarantie können Sie hier näheres entnehmen.