Stand: 03.01.2020

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung) unserer Leistungen

SORGLOSUNFALL ist ein unabhängiges Netzwerk was für Sie als Endverbraucher komplett kostenlos ist. Es entstehen keine Kosten durch unsere Inanspruchnahme. Wir vermitteln Sie an kompetente Fachleute bei der Regulierung ihres Verkehrsunfalls (KFZ-Haftpflichtfall) im Inland und Ausland.

Kosten können nur durch die Nutzung unserer Netzwerk Dienstleister entstehen. Diese weisen jedoch vorab darauf hin und werden Sie demgemäß aufklären. Um etwaige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir die Sorglos – Garantie. Näheres hierzu finden Sie unter SORGLOS – GARANTIE.

 

  • 1 Verwender

Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist SORGLOSUNFALL.de, Obere Hauptstr.12, 68766 Hockenheim) als Betreiberin der Website SORGLOSUNFALL.de.

  • 2 Regulierungsverfahren

Nach telefonischer oder online Meldung auf unserer Webseite, kommt das Abwicklungsverhältnis Ihres Verkehrsunfalls zwischen uns zustande.

Sorglosunfall kümmert sich nicht um die Regulierung. Sorglosunfall ist nur ein Vermittler, der Ihnen kostenfrei kompetente Dienstleister (Sachverständige, Anwälte u.a.) vermittelt, die für Sie schnell und unkompliziert tätig werden.

  • 3 Leistungen

Sobald Sie uns beauftragt haben, werden Sie von unseren Schadenmanagern und Schadenpartnern betreut. Nötigenfalls wird vorab durch einen Rechtsanwalt geklärt, in welcher Weise die taktisch sinnvollste Regulierung erfolgen soll.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt und weitere Dienstleister (wie Mietwagenfirmen u.a.). Doch um dies genau zu klären muss eine detaillierte Unfallaufnahme erfolgen und nötigenfalls ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Sobald die Sachlage geklärt ist, obliegt es Ihnen in welchem Umfang Sie mit dem Sorglosnetzwerk arbeiten möchten. Wir empfehlen den Abschluss der Sorglosgarantie, da Ihnen keine Mehrkosten entstehen und nur hierdurch die schnellstmögliche Abwicklung geleistet werden kann.

Zu unseren Leistungen gehört die Beauftragung eines Sachverständigen, Rechtsanwalt, nötigenfalls Abschleppdienst, bei Bedarf eines Ersatzfahrzeugs u.v.m. Die finale Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen. Sie können frei entscheiden in welchem Umfang Sie das Netzwerk verwenden möchten.

Nach Beauftragung eines der Netzwerkpartner (Sachverständiger, Rechtsanwalt u.a.) ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Dieser wird sich bis zum Abschluss gewissenhaft um Ihre Abwicklung kümmern.

  • 4 Regulierung

Die Regulierung Ihres Schadens abzüglich der Kosten der eingeschalteten Dienstleister wird je nach Abwicklung über unsere Partnerrechtsanwälte oder direkt über die gegnerische Versicherung erfolgen. Sorglosunfall wie auch unsere Partnersachverständigen können keine Zahlungen von der gegnerischen Versicherung entgegennehmen.

  • 5 Kosten und Gebühren

Die Nutzung unseres Netzwerkes ist kostenlos. Es entstehen nur Kosten bei der Einschaltung der Netzwerkpartner. Doch als Geschädigter eines Verkehrsunfalls erhalten Sie etwaige Kosten eines Sachverständigen u.a. von der gegnerischen Versicherung, so dass Sie faktisch nichts bezahlen müssen. Bei gewerblichen Nutzern kommt die Vorsteuer hinzu, da diese vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Sobald Sie die SORGLOS – GARANTIE nutzen, werden Sie von etwaigen Kürzungen unserer Partnerdienstleister Honorare freigehalten.

Sorglosunfall erhält von den Netzwerkpartnern für diese Vermittlung ebenfalls ein Honorar. Dies wird bei Auftragserteilung von Ihnen anerkannt und akzeptiert. Dies ist für die Qualitätserweiterung und Aufrechterhaltung de Sorglosnetzwerkes notwendig. Hierunter fallen vor allem Serverkosten, Mitarbeiterkosten und auch Werbekosten. Der § 667 BGB wird im Verhältnis von Sorglosunfall und Ihnen abbedungen. Sorglosunfall muss auch nach § 666 BGB keine Rechenschaft ablegen, da die Abwicklung über die Netzwerkpartner erfolgt und Sorglosunfall nach Vermittlung die Sachlage nicht verfolgt.

  • 6 Haftung des Nutzers

Die Nutzung unseres Netzwerks ist wie in §§ 2.3.4 und 6 mitgeteilt kostenfrei. Doch sollte der Nutzer wissentlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gegenüber Sorglosunfall oder den eingeschalteten Netzwerkpartnern machen, haftet der Nutzer für sämtlich entstandene Kosten persönliche. Darunter fallen insbesondere die Kosten für ein erstelltes Gutachten, tatsächlich entstandene Abschleppkosten, Kosten eines genutzten Ersatzfahrzeugs, Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts u.a. Kosten.

  • 7 Haftung von Sorglosunfall

Sorglosunfall tritt lediglich als Vermittler auf und bietet keine eigenen Leistungen an. Daher haftet Sorglosunfall nicht für etwaige Fehler der Dienstleister aus dessen Sorglosnetzwerk. Darunter fallen Schäden die Sie aufgrund insbesondere Schäden und Nachteile aufgrund Schlechtleistung der Dienstleister. Die Haftung zwischen Ihne und den Netzwerkpartnern wird hiervon nicht berührt.

 

  • 8 Nutzung personenbezogener Daten und Datenschutz

(1) Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten mit äußerster Vorsicht und werden diese im Rahmen der Schadensabwicklung nötigenfalls an unsere Netzwerkpartner oder die gegnerische Versicherung zusenden. Es werden nur nötige Daten im erforderlichen Maße weitergeleitet.

(2) Wir halten uns an das Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung sowie unsere Sorglosunfall Datenschutzerklärung. In diesem Rahmen werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und erhoben.

(3) Außerhalb des Sorglosnetzweres und der gegnerischen Versicherung werden Ihre Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergeleitet.

  • 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Vorliegend gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland.

Der Erfüllungsort für die Leistungen im Rahmen der Abwicklung über das Sorglosnetzwerk ist der Sitz von Sorglosunfall. Dies ist Schwetzingen.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Schwetzingen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder in einem anderen Land der Europäischen Union, so ist Schwetzingen ebenfalls Gerichtsstand. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Bei Nutzung unserer Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.