SORGLOS - GARANTIE

WIr holen das bestmöglich für Sie raus!

Was umfasst die Sorglos Garantie?

  • Bei Kürzungen übernimmt die Sorglos Garantie bei Haftpflichtschäden im Inland** die Differenz der Sachverständigengebühren und Rechtsanwaltsgebühren.
  • Unsere Partnerdienstleister sorgen dafür, dass Sie unkompliziert und zeitnah an Ihr Recht kommen.

 

Durch die freiwillige und kostenfreie Sorglos Garantie sind Sie doppelt abgesichert*.

Als Geschädigter eines unverschuldeten Verkehrsunfalls haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, einen kompetenten Rechtsanwalt, gegebenenfalls Anspruch auf einen Mietwagen und vieles mehr. Doch gerade hier gibt es diverse Konstellationen bei denen trotz voller Haftung des Schädigers trotzdem Kosten auf Sie zukommen können.

Beispielsweise werden die Sachverständigenkosten gerne von gegnerischen Versicherungen gekürzt. In der Regel sind Sie als Auftraggeber in der Haftung gegen die einzelnen Dienstleister und bleiben somit auf solchen Kosten sitzen. Hier kommt unsere Garantie ins Spiel und sorgt dafür, dass solche Kürzungen nicht zu Ihrem Nachteil sind. Die Partnerdienstleister (Sachverständige, Rechtsanwälte u.a.) stellen Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keine zusätzliche Rechnung wegen solcher Kürzungen, da die Dienstleister aus abgetretenem Recht klagen könnten***.

 

 

* (1) Die Sorglos Garantie ist nur dann gültig, wenn der Verkehrsunfall in Deutschland geschehen ist. (2) Die Voraussetzung für die Sorglos Garantie ist, dass Sie nur mit Partnerdienstleistern/-unternehmen (Sachverständigen, Rechtsanwälte u.a.) von SGL arbeiten und das Gesamtpaket gemäß den Vorgaben von SGL in Anspruch nehmen. Dies wäre in jedem Fall ein Sachverständiger und Rechtsanwalt, sowie bei Bedarf ein Mietwagen aus dem Partnernetzwerk. (3) Das Sie bei existieren einer Rechtsschutzversicherung es ermöglichen, dass diese für die außergerichtliche wie auch gerichtliche Angelegenheit nötigenfalls eingeschaltet wird.

** Bei Verkehrsunfällen im Ausland wird vorab geklärt, welche Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden können. Sofern ein Unfall im Ausland passiert ist, gilt das Recht des Unfallortes. Daher muss hier ein Partneranwalt aus unserem Netzwerk die Rechtslage feststellen. Erst danach können wir Ihne behilflich sein.

*** Sollte eine Rechtschutzversicherung existieren wird unser Experten Team die Differenz gegebenenfalls einklagen. Eine Selbstbeteiligung die besteht, wird ihnen ebenfalls nicht in Rechnung gestellt.

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